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Sehr
geehrter Gast,
die nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen
regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen
und dem von Ihnen gebuchten
Beherbergungsbetrieb. Bitte lesen Sie diese
Bedingungen daher sehr gut durch:
Der
Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen,
sobald das Quartier bestellt und zugesagt
oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen
nicht mehr möglich war, bereitgestellt
worden ist.
Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages
verpflichtet die Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig,
aufweiche Dauer der Vertrag abgeschlossen
ist.
Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet,
bei Nichtbereitstellung des Quartiers dem
Gast Schadenersatz zu leisten.
Der Beherbergungsbetrieb ist nach Treu und
Glauben gehalten, nicht in Anspruch
genommene Zimmer nach Möglichkeit
anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu
vermeiden.Bis zur anderweitigen Vergabe
des Zimmers hat der Gast für die Dauer des
Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten
Betrag zu bezahlen.Vorzeitige Abreisen
aufgrund ungünstiger Witterung, Erkrankung
oder unvorhersehbarer Fälle entbindet den
Gast nicht von der Leistung eines
Schadenersatzes. Auch bei Nichtbenutzung
eines vom Beherbergungsbetrieb vertraglich
bereitgestellten Quartiers ist
Schadenersatz zu leisten.
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung: Wir
empfehlen unseren Gästen den Abschluß
einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung,
die in solchen Fällen in Anspruch genommen
werden kann, in denen aufgrund von
Krankheit etc. das bestellte Quartier
nicht belegt und dein Gasl wegen
Nichterfüllung des Mietvertrages
Leerbettgebühr in Rechnung gestellt wird.
Entsprechende Formulare kann der Vermieter
für Sie in der Kurverwaltung besorgen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der
Betriebsort.
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